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Zukunftsfaktor Wohnen

Wohnen, ein elementarer Wirtschaftsfaktor der Stadt

Die Besonderheiten des Dessau-Roßlauer Wohnungsmarktes sind ausführlich in der Broschüre „Zukunft Wohnen in Dessau-Roßlau – Fakten, Trends und Potentiale“ beschrieben. (Herausgeber Dezernat für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stand September 2015)
Unserer Meinung liegen die zukünftigen Anforderungen auf dem Wohnungsmarkt in einem neuen Konzept aus Wirtschaft, Planung, Bauen, Verkehr und Umwelt. Soziales Wohnen ist ein wirtschaftliches und kulturelles Element der Stadtentwicklung.
Die wirtschaftliche Situation der Stadt macht eine Ansiedlung von Unternehmen sehr schwierig (75% der Stadt sind Naturschutzflächen). Schlussfolgernd ist mit den vorhandenen Ressourcen besser zu wirtschaften. Der Wohnungsmarkt ist ein Faktor, der den Menschen unmittelbar bewegt. Der Stellenwert in den Metropolen besteht darin, dass die Miet- und Grundstückspreise explodieren. Dies kann eine Chance für Dessau-Roßlau sein, mit einem vielfältigen qualitativen Wohnungsangebot aufzuwarten. Hier muss bezahlbarer Wohnraum im vielfältigen Angebot von Schlicht bis Loft und ein menschenwürdiges Umfeld geschaffen werden. Die Eigentumsform steht im Dialog kommunaler, genossenschaftlicher und privater Art. In einer neuen konzeptionellen Herangehensweise der Entwicklung und Vermarktung von Wohnungen spielt die Mitbestimmung des Mieters aus unserer Sicht eine wesentliche Rolle.

Die Fraktion DIE LINKE wird eine Beschlussvorlage in den Stadtrat am 07. Dezember einbringen, die die Gründung eines Mieterbeirates bei der DWG zum Inhalt hat.

Wo viele Menschen zusammenleben, ist ein harmonisches Miteinander besonders wichtig. Mieterbeiräte fungieren als Sprachrohr aller Bewohner eines Hauses / Quartiers und können Anliegen und Wünsche gebündelt weitergeben. Auf diese Weise können Probleme schneller gelöst oder sogar häufig schon im Vorfeld vermieden werden. Ein Mieterbeirat hat zwar keine weit reichenden Mietentscheidungsmöglichkeiten, aber aus seiner Satzung lässt sich in wichtigen Fragen ein Pflicht zur frühzeitigen Information der Mieter/innen ableiten. Der Mieterbeirat bietet die Möglichkeit, dass sich die Mieter/innen zusammenschließen und koordiniert Fehlentwicklungen (mangelnde Instandhaltung, geringe Pflege der Außenanlagen) thematisieren und dient der Pflege und Förderung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Mieterschaft und DWG. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und parteipolitisch neutral.
Mieterbeiräte sind eine Interessenvertretung der Mieter/innen und fühlen sich dafür verantwortlich, dass die DWG angemessen auf die Anliegen der Mieter/innen reagiert. Damit haben Sie eine wesentliche Funktion in der Kommunikation zwischen den Mieter/innen sowie dem Vermieter. Mieterbeiräte fungieren als Vermittler in Angelegenheiten, die das Wohn und Mietverhältnis betreffen. Die Mieter können über den Mieterbeirat einer Wohnanlage Informations-, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte ausüben. Mieterbeiräte sind Sensoren und Partner des Mieterbundes / Mietervereins.

Die Aufgaben der Mieterbeiräte sind vielfältig. Sie schließen die Meinungsbildung und Vorschläge über die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Wohnanlage, die Einflussnahme auf geplante Baumaßnahmen und Instandhaltungsvorhaben einschließlich der erforderlichen Kosten ein.
Die Tätigkeiten der Mieterbeiräte erstrecken sich unter anderem auf folgende Bereiche:
° Gestaltung des Wohnumfeldes in Gemeinschaftsanlagen und – einrichtungen, Grünanlagen, Gemeinschaftsräumen und Spielplätzen
° Organisation von Mieterveranstaltungen und -aktivitäten
° Abstimmung bei zu erstellenden Betriebskostenabrechnungen.
Der Mieterbeirat hat hierbei Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Er spielt eine wesentliche Rolle für das „soziale Miteinander“ in der Wohnungsanlage. Durch seine Vorbildwirkung wird ein Klima der Toleranz und Offenheit geschaffen und das Zusammenleben wird verbessert.

Die Gründung eines Mieterbeirates ist keine Pflichtaufgabe, sondern basiert auf freiwilliger Basis. Wir möchten mit der Beschlussvorlage die Möglichkeit schaffen, dass der Mieter/innen über ein durch den Stadtrat legitimiertes Gremium gegenüber dem kommunalen Vermieter DWG ein Mitspracherecht erhält.

AG Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr und Umwelt Ralf Schönemann, Hans-Joachim Pätzold

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